Allgemeiner Zusatz

Der Allgemeine Zusatz erbringt Zusatzleistungen in Ergänzung zu den Pflichtleistungen der obligatorischen

Krankenpfelgevesicherung nach KVG.

 

Die Leistungen der OKP gehen jenen der Allgemeinen Zusatzversicherung vor.

 

Von den Gesamtkosten wird höchstens jener Teil gedeckt, welcher nicht durch die OKP, andere obligatorische

Versicherungen, Zusatzversicherungen bei anderen Versicherern, Leistungen der öffentlichen Hand oder Leistungen

anderer gemeinnütziger Institutionen (z.B. REGA etc.) übernommen wird.

Merkmale


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