Cumpletta

Die Cumpletta erbringt Zusatzleistungen in Ergänzung zu den Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG. 

Die Leistungen der OKP gehen jenen der Cumpletta vor.

Von den Gesamtkosten wird höchstens jener Teil gedeckt, welcher nicht durch die OKP, andere obligatorische Versicherungen, Zusatzversicherungen bei anderen Versicherern, Leistungen der öffentlichen Hand oder Leistungen anderer gemeinnütziger Institutionen (z.B. REGA etc.) übernommen wird.