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Die längerfristigen finanziellen Folgen (Einkommensausfall und/oder bedeutende Zusatzkosten) sind – trotz AHV/IV und Pensionskasse – insbesondere bei nicht Erwerbstätigen (Schüler, Studierende, Hausfrauen/Hausmänner), selbständig Erwerbenden wie auch Angestellten mit festen Verpflichtungen (z. B. Hypotheken) bei krankheitsbedingtem Tod sowie im Invaliditätsfall absolut ungenügend gedeckt.
Bei Tod sind die Hinterbliebenen betroffen, bei Invalidität sowohl die erkrankte Person als auch die Angehörigen. Um diese Lücke zu schliessen bzw. zu vermindern, bietet Ihnen die Krankenkasse eine flexible und kostengünstige Risiko-Kapitalversicherung für den krankheitsbedingten Todes- oder Invaliditätsfall an.
Die Leistungen der Krankheits-Tod- und –Invaliditätsversicherung (KTI) können zur Abdeckung des individuellen Bedarfs massgeschneidert werden.
Es bestehen folgende Möglichkeiten: